Privater Unterricht, wie es offiziell heisst, ist im Kanton Bern erlaubt, aber bewilligungspflichtig. Es sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, die weiter unten beschrieben sind.
Viel wichtiger ist allerdings die eigene Situation realistisch einzuschätzen. Nicht jedes Kind, nicht jede Familiensituation ist gleich gut dazu geeignet. Selbst innerhalb der gleichen Familie kann es für das eine Kind eine gute Alternative sein, für ein anderes weniger. Es geht nicht um eine Wertung der verschiedenen Schulmodelle (öffentliche Schule, Privatschule, privater Unterricht). Vielmehr geht es darum die Vor- und Nachteile mit der eigenen Situation in Bezug zu bringen.
Wenn Sie während der Coronazeit Folgendes beobachtet haben, kann das ein Hinweis darauf sein, dass Homeschooling für Sie eine Alternative sein könnte: Das Kind oder die Kinder
Als Eltern erleben Sie:
Achtung:
Während der Coronazeit haben Sie nicht Homeschooling erlebt, sondern Fernunterricht. Hier gibt es wesentliche Unterschiede!
Beim Homeschooling müssen Sie:
Eine wesentliche Hilfe dabei ist, wenn Sie sich mit anderen Familien vernetzen können und hier Erfahrungen austauschen können und sich allenfalls auch bei Stärken und Schwächen ergänzen können.
Voraussetzungen der Erziehungsdirektion
Im Kanton Bern ist das kurz zusammengefasst folgendes:
Das Merkblatt finden Sie hier: Merkblatt
Das Formular zum Gesuch von privatem Unterricht kann bei folgender Adresse bezogen werden:
Schulinspektorat Oberland
Allmendstrasse 18
3600 Thun