Privater Unterricht, wie es offiziell heisst, ist im Kanton Bern erlaubt, aber bewilligungspflichtig. Es sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, die weiter unten beschrieben sind.

 

Viel wichtiger ist allerdings die eigene Situation realistisch einzuschätzen. Nicht jedes Kind, nicht jede Familiensituation ist gleich gut dazu geeignet. Selbst innerhalb der gleichen Familie kann es für das eine Kind eine gute Alternative sein, für ein anderes weniger. Es geht nicht um eine Wertung der verschiedenen Schulmodelle (öffentliche Schule, Privatschule, privater Unterricht). Vielmehr geht es darum die Vor- und Nachteile mit der eigenen Situation in Bezug zu bringen.

 

Wenn Sie während der Coronazeit Folgendes beobachtet haben, kann das ein Hinweis darauf sein, dass Homeschooling für Sie eine Alternative sein könnte: Das Kind oder die Kinder

  • wirken entspannter
  • lernen effizienter
  • haben mehr Freude am Lernen
  • haben weniger Streit untereinander
  • spielen wieder vermehrt mit den Nachbarskindern
  • vermissen die Klassengspähnli nicht besonders

Als Eltern erleben Sie:

  • Eltern - Kind - Beziehung ist entspannter, natürlicher
  • Sie haben Freude, mit den Kindern etwas zu entdecken
  • Sie haben Freude, die Kinder anzuleiten oder zu begleiten
  • Sie ergänzen sich als Eltern gut untereinander
  • die Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen war persönlich und hilfreich

 

Achtung:

Während der Coronazeit haben Sie nicht Homeschooling erlebt, sondern Fernunterricht. Hier gibt es wesentliche Unterschiede!

Beim Homeschooling müssen Sie:

  • Den Stundenplan und die Fächerwahl selber erstellen
  • Die Lehrmittel selber beschaffen und bezahlen
  • Sich selber mit dem Lehrplan und den Lernzielen auseinandersetzten
  • selber dem Kind Aufgaben oder Wochenpläne geben

Eine wesentliche Hilfe dabei ist, wenn Sie sich mit anderen Familien vernetzen können und hier Erfahrungen austauschen können und sich allenfalls auch bei Stärken und Schwächen ergänzen können.

 

Voraussetzungen der Erziehungsdirektion

Im Kanton Bern ist das kurz zusammengefasst folgendes:

  • eine pädagogisch ausgebildete Person begleitet Sie; also jemand mit einem Lehrerpadent
  • genügend Einrichtungen müssen vorhanden sein; Platz zum selbständigen und ungestörten Arbeiten
  • Die Unterrichtsinhalte müssen im Rahmen der Schulstufe gemäss Lehrplan erreicht werden
  • Die Unterrichtssprache ist Hochdeutsch

Das Merkblatt finden Sie hier: Merkblatt

 

Das Formular zum Gesuch von privatem Unterricht kann bei folgender Adresse bezogen werden:

Schulinspektorat Oberland

Allmendstrasse 18

3600 Thun

 

 

 


Christliche Gemeinde Heimberg

Winterhaldenstrasse 15

CH-3627 Heimberg

office@cgheimberg.com

+41 33 437 54 74